Schulhausordnung

Liebe Eltern und Schüler,

 

anbei finden Sie nun die überarbeitete Schulhausordnung, die am 28.10.2024 mit der Schulkonferenz beschlossen wurde.

Schulhausordnung
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Schulhausordnung

1. Allgemeine Ordnung

  • Respekt und Höflichkeit: Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft behandeln sich mit Respekt und Höflichkeit. Beleidigungen, Mobbing und Diskriminierung haben an unserer Schule keinen Platz. Bei Problemen sollen Schüler und Schülerinnen sich an eine Lehrkraft, Schulsozialarbeiterin oder Vertrauensperson wenden.
  • Sauberkeit: Die Schule und ihre Einrichtungen sind sauber zu halten. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Pünktlichkeit: Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zu allen Unterrichtsstunden und Veranstaltungen. Verspätungen sind zu vermeiden.

2. Verhalten im Schulgebäude

  • Das Schulhaus wird um 7:30 Uhr geöffnet. Erst dann darf es auch von den Schülern und Schülerinnen betreten werden. Das Schulhaus wird 15 Minuten nach Beendigung der letzten Unterrichtsstunde geschlossen.
  • Rücksichtnahme: In den Fluren und Treppenhäusern ist Rücksicht auf andere zu nehmen. Es ist darauf zu achten, dass die Wege frei bleiben.
  • Eingang und Ausgang: Die Schülerinnen und Schüler benutzen ausschließlich der Eingänge und Ausgänge auf der Schulhofseite. 
  • Schulräume: Die Schulräume sind nach dem Unterricht in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. 
  • Schulräume, die nicht für den Unterricht, den Pausenaufenthalt oder für die Essenseinnahme vorgesehen sind, dürfen von den Schülern und Schülerinnen nicht betreten werden. Das betrifft die Vorbereitungsräume, ungenutzte Klassen- und Fachräume und alle Wirtschaftsräume der Schule.

3. Verhalten in den Klassenräumen und im Unterricht

  • Vorbereitung: Schülerinnen und Schüler bringen alle notwendigen Materialien (Bücher, Hefte, Schreibutensilien) zum Unterricht mit.
  • Aufmerksamkeit: Schülerinnen und Schüler hören aktiv zu, beteiligen sich am Unterrichtsgeschehen und respektieren die Meinung anderer. Störungen sind zu vermeiden.
  • Handyverbot: Handys und andere elektronische Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten, es sei denn, sie werden vom Lehrer ausdrücklich erlaubt.
  • Essen und Trinken ist im Unterricht nur mit Zustimmung des Lehrers erlaubt.
  • Sauberkeit: Der Klassenraum ist nach Unterrichtschluss sauber zu hinterlassen.
  • Nach Unterrichtsschluss sind die Ablagen unter den Bänken zu säubern und die Stühle auf die Bänke zu stellen.

4. Pausenregeln

  • Kleine Pausen: Während der kleinen Pausen dürfen die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude nicht verlassen (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrkraft.) Sie halten sich in den Unterrichtsräumen auf.
  • Raumwechsel: Klassen, die einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen müssen, nutzen die Pausen für den Fachraumwechsel.
  • Große Pausen: Alle Schüler und Schülerinnen verbringen die Hofpausen auf dem Schulhof. Die Unterrichtsräume sind verschlossen. Das Verlassen des Schulhofes ist untersagt. Die Toiletten sind nur zweckgebunden zu nutzen. Sie sind kein Aufenthaltsort.
  • Zur Regenpause wird abgeklingelt und die Unterrichtsräume dürfen genutzt werden.
  • Verhalten: Das Treppenhaus und die Gebäudeeingänge sind freizuhalten.
  • Schüleraufsichten: Schüler und Schülerinnen der 10. Klasse unterstützen die aufsichtführenden Lehrkräfte. Ihren Anweisungen haben alle Schüler und Schülerinnen Folge zu leisten.
  • Zu Pausenbeginn und nach Unterrichtsschluss verlassen die Lehrkräfte die Unterrichtsräume nach den Schülern und Schülerinnen.

5. Schulgelände und Bushaltestelle

  • Sauberkeit: Das Schulgelände ist sauber zu halten. Jeder ist für seinen eigenen Müll verantwortlich. Die dafür vorgesehenen Müllbehälter sind zu nutzen.
  • Fortbewegungsmittel: Die Nutzung von Fahrrädern, Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  • Verhalten: Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich an der Bushaltestelle so verhalten, dass keine Gefährdung für sich und andere besteht.                                                                                                             Von allen Schülern und Schülerinnen und von den Lehrkräften wird besonders umsichtiges Verhalten erwartet.
  • Das Warten auf den Schulbus erfolgt an den dafür gekennzeichneten Plätzen.                                                                                                                       Die Grundschüler steigen zuerst ein. Den Weisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.
  • Alle Schüler und Schülerinnen müssen täglich ihre Schülerausweise bei sich führen und diese auf Verlangen vorzeigen.
  • Die Bushaltestelle darf nur zum Zwecke des Ein- und Aussteigens benutzt werden.
  • Die Buswendeschleife ist kein Parkplatz. Wer sich dieser Ordnung widersetzt, kann mit einem Hausverbot bestraft werden.

6. Nutzung von elektronischen Geräten

  • Das Mitbringen von eigenen elektronischen Geräten ist nicht erforderlich.
  • Alle persönlichen elektronischen Geräte sind während des Unterrichts abzuschalten und nicht zu benutzen.
  • Bei Störungen des Unterrichts durch o.g. Geräte können diese bis zum Ende des Schultages von der Lehrkraft eingezogen werden und von den Eltern persönlich nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden.
  • Private Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Gewaltverherrlichende Videos, Spiele, pornografische Darstellungen etc. auf den Speichern elektronischer Geräte sind verboten, so auch die Weitergabe. 
  • Besteht Verdacht, dass auf Speichermedien strafrechtlich bedenkliche Daten gespeichert sind, hat der Schulleiter das Recht, die Geräte einzuziehen. Die Eltern sowie die Polizei werden umgehend zur Sachbestandsklärung hinzugezogen.
  • Klassenregeln: Jeder Klasse ist es erlaubt, eigenen Regelungen bezüglich der Handhabung elektronischer Geräte aufzustellen.
  • Tablets: Die Benutzung der Leihgeräte ist während des Unterrichts nur nach Aufforderung der Lehrkraft gestattet. Das Nutzen für private Zwecke ist verboten.

7. Konsequenzen bei Regelverstößen

  • Bei Verstößen gegen die Schulhausordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    • Ermahnung durch den Lehrer
    • Gespräch mit dem Klassenlehrer
    • Benachrichtigung der Eltern
    • Elterngespräche mit dem Klassenlehrer
    • Vorladung durch die Schulleitung

Zuwiderhandlung: 

Handlungen und Verhaltensweisen, die grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen, werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut §60 und §60a Schulgesetz M-V sowie den hier vereinbarten Maßnahmen der Schule geahndet.

 

8. Schlussbestimmungen

  • Diese Schulhausordnung tritt mit dem Beschluss der Schulkonferenz ab sofort in Kraft.
  • Änderungen und Ergänzungen werden durch die Schulleitung in Absprache mit dem Lehrerkollegium und den Schülervertretern der Schulkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hinweis: Jeder Schüler und jede Schülerin erhält eine Kopie dieser Schulhausordnung durch die Klassenleitung. Die Erziehungsberechtigten werden in Kenntnis gesetzt.

Es wird erwartet, dass alle Schüler und Schülerinnen die Regeln verstehen und einhalten.

 

Bestätigung durch die Schulkonferenz am 28.10.2024.